Krankentaggeld: Lohnabsicherung bei Krankheit
Eine KTG-Versicherung kann einen vereinbarten Teil des versicherten Lohns nach einer Wartefrist ersetzen. Leistungsdauer, Personengruppen, Vorbehalte und Meldepflichten sind vertraglich geregelt. Sie ersetzt nicht automatisch alle Kosten einer Ersatzkraft.
UVG: obligatorischer Unfallschutz für Arbeitnehmende
Arbeitnehmende sind grundsätzlich obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert. Ab mindestens acht Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber besteht grundsätzlich auch Nichtberufsunfalldeckung. Die Zuständigkeit der Suva ist vor einem Vergleich mit privaten Versicherern zu klären.
UVGZ: ergänzende Leistungen prüfen
Eine Unfallzusatzversicherung kann vereinbarte Ergänzungen zum UVG ermöglichen, etwa bei Lohnlimiten oder weiteren Leistungen. Art und Umfang sind produktabhängig.
Wartefrist und Arbeitgeberpflichten zusammen prüfen
Eine längere Wartefrist kann die Prämie beeinflussen, verlangt aber genügend Liquidität für die Zwischenzeit. Arbeitsverträge, Lohnfortzahlung und ein anwendbarer Gesamtarbeitsvertrag müssen berücksichtigt werden.
Drei Situationen aus dem Betriebsalltag
Längerer Ausfall wegen Krankheit
Eine Mitarbeiterin ist mehrere Wochen krank. Bei der KTG sind versicherter Lohnanteil, Wartefrist und Leistungsdauer zu prüfen. Für die Zeit bis zur Versicherungsleistung braucht der Betrieb einen Finanzierungsplan.
Teilzeit und Freizeitunfall
Ein Mitarbeiter arbeitet sechs Stunden pro Woche bei Ihnen. Für seinen Freizeitunfallschutz genügt die Berufsunfalldeckung dieser Anstellung nicht. Bei mindestens acht Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber ist grundsätzlich auch Nichtberufsunfallschutz eingeschlossen.
Zusätzliche Leistungen bei Unfall
Ein Betrieb möchte Leistungen über die UVG-Grunddeckung hinaus prüfen. Dafür werden die gewünschten UVGZ-Bausteine und die versicherten Personengruppen konkret festgelegt.
Vereinfachte Beispiele. Der konkrete Anspruch ergibt sich aus den gesetzlichen Voraussetzungen und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.








