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Beratungssituation und Arbeitsumgebung zum Thema: Krankentaggeld, UVG und UVGZ für Unternehmen
Versicherungen in der Schweiz

Krankentaggeld, UVG und UVGZ für Unternehmen

Krankheit und Unfall getrennt betrachten. Lohnabsicherung auf Ihren Betrieb abstimmen.

Peterson Consulting

Nach Branche und Situation

Krankentaggeld: Lohnabsicherung bei Krankheit

Eine KTG-Versicherung kann einen vereinbarten Teil des versicherten Lohns nach einer Wartefrist ersetzen. Leistungsdauer, Personengruppen, Vorbehalte und Meldepflichten sind vertraglich geregelt. Sie ersetzt nicht automatisch alle Kosten einer Ersatzkraft.

UVG: obligatorischer Unfallschutz für Arbeitnehmende

Arbeitnehmende sind grundsätzlich obligatorisch gegen Berufsunfälle versichert. Ab mindestens acht Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber besteht grundsätzlich auch Nichtberufsunfalldeckung. Die Zuständigkeit der Suva ist vor einem Vergleich mit privaten Versicherern zu klären.

UVGZ: ergänzende Leistungen prüfen

Eine Unfallzusatzversicherung kann vereinbarte Ergänzungen zum UVG ermöglichen, etwa bei Lohnlimiten oder weiteren Leistungen. Art und Umfang sind produktabhängig.

Wartefrist und Arbeitgeberpflichten zusammen prüfen

Eine längere Wartefrist kann die Prämie beeinflussen, verlangt aber genügend Liquidität für die Zwischenzeit. Arbeitsverträge, Lohnfortzahlung und ein anwendbarer Gesamtarbeitsvertrag müssen berücksichtigt werden.

Drei Situationen aus dem Betriebsalltag

Längerer Ausfall wegen Krankheit

Eine Mitarbeiterin ist mehrere Wochen krank. Bei der KTG sind versicherter Lohnanteil, Wartefrist und Leistungsdauer zu prüfen. Für die Zeit bis zur Versicherungsleistung braucht der Betrieb einen Finanzierungsplan.

Teilzeit und Freizeitunfall

Ein Mitarbeiter arbeitet sechs Stunden pro Woche bei Ihnen. Für seinen Freizeitunfallschutz genügt die Berufsunfalldeckung dieser Anstellung nicht. Bei mindestens acht Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber ist grundsätzlich auch Nichtberufsunfallschutz eingeschlossen.

Zusätzliche Leistungen bei Unfall

Ein Betrieb möchte Leistungen über die UVG-Grunddeckung hinaus prüfen. Dafür werden die gewünschten UVGZ-Bausteine und die versicherten Personengruppen konkret festgelegt.

Vereinfachte Beispiele. Der konkrete Anspruch ergibt sich aus den gesetzlichen Voraussetzungen und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Versicherungsanforderungen richten sich nach Tätigkeit, Rechtsform, Beschäftigung und gegebenenfalls GAV. Nicht jede Gründung benötigt dieselben Versicherungen.

Häufige Fragen zu KTG, UVG und UVGZ

Ist Krankentaggeld für jeden Betrieb obligatorisch?

Eine allgemeine gesetzliche KTG-Pflicht besteht nicht. Ein Gesamtarbeitsvertrag oder eine vertragliche Vereinbarung kann jedoch eine Versicherung vorsehen. Die Lohnfortzahlungspflichten sind gesondert zu prüfen.

Wer trägt den Lohn während der KTG-Wartefrist?

Die Wartefrist verschiebt den Beginn der Versicherungsleistung. Sie hebt die Lohnpflichten des Arbeitgebers nicht automatisch auf. Massgeblich sind Gesetz, Arbeitsvertrag und gegebenenfalls GAV.

Zahlt die KTG immer 80 Prozent für zwei Jahre?

Nein. Leistungsanteil und Dauer müssen anhand der Police geprüft werden. Insbesondere bei KTG nach VVG sind sie vertraglich vereinbart; Einschränkungen und Vorbehalte können bestehen.

Ersetzt UVGZ die obligatorische Unfallversicherung?

Nein. UVGZ ergänzt die UVG-Deckung mit vereinbarten Zusatzleistungen. Welche Ergänzungen sinnvoll sind, hängt von Löhnen, Personengruppen und gewünschtem Leistungsumfang ab.

Was beeinflusst die Wahl der Wartefrist?

Prüfen Sie, welche Ausfallkosten der Betrieb selbst tragen kann, welche Lohnpflichten bestehen und welche Varianten angeboten werden. Eine geringere Prämie allein genügt als Entscheidungsgrundlage nicht.

Welche Angaben brauchen Sie für die erste Anfrage?

Nennen Sie Branche, Mitarbeitendenzahl, Lohnsumme, gewünschtes Startdatum und bestehende KTG-/UVG-Lösungen. Ein anwendbarer GAV und die gewünschte Wartefrist sind ebenfalls hilfreich. Bitte keine Diagnosen oder Arztzeugnisse über das Anfrageformular senden.

Ist KTG dasselbe wie UVG?

Nein. KTG betrifft krankheitsbedingten Erwerbs- oder Lohnausfall; UVG betrifft Unfälle und Berufskrankheiten.

Kann man während laufender Krankheitsfälle wechseln?

Ein Wechsel muss besonders sorgfältig geprüft werden. Laufende Leistungen, Annahmebedingungen und mögliche Deckungslücken sind vor Kündigung zu klären.

Unverbindliche Anfrage

In zwei Schritten zu Ihrer Anfrage

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Alternativ per E-Mail: info@petersonconsulting.ch

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Inhalte erstellt am 13. Oktober 2026 · Verantwortlicher Kontakt: Artjom Peterson. Massgeblich bleiben die individuellen Vertragsbedingungen.