Was leistet eine Betriebshaftpflicht?
Sie kann versicherte Haftpflichtansprüche wegen Personen- und Sachschäden übernehmen und unberechtigte Ansprüche abwehren. Welche Tätigkeiten, Folgeschäden und Zusatzrisiken eingeschlossen sind, ergibt sich aus Police und Bedingungen.
Betriebs- oder Berufshaftpflicht?
Bei Beratung, Planung und IT können reine Vermögensschäden im Vordergrund stehen. Eine Betriebshaftpflicht allein deckt diese nicht automatisch. Wir prüfen, ob eine Berufshaftpflicht oder eine besondere Vermögensschadendeckung nötig ist.
Was bestimmt die Prämie?
Tätigkeit, Umsatz, Lohnsumme, Versicherungssumme, Selbstbehalt, Schadenhistorie und geografischer Geltungsbereich beeinflussen das Angebot. Ein pauschaler Preis ohne diese Angaben wäre wenig aussagekräftig.
Was wir vor einer Offerte klären
Alle Haupt- und Nebentätigkeiten, Arbeiten an fremden Sachen, gemietete Räume, Produkte, Subunternehmen und vertragliche Anforderungen. Eigene Schäden, Nachbesserung der eigenen Leistung und vorsätzlich verursachte Schäden sind keine automatisch gedeckten Haftpflichtrisiken.
Schadenbeispiele aus dem Arbeitsalltag
Personenschaden
Eine Kundin stolpert über ein ungesichertes Kabel in Ihrem Geschäft und verletzt sich. Zu prüfen sind Ihre Haftung und die vereinbarte Deckung.
Sachschaden beim Kunden
Bei einer Montage fällt ein Werkzeug auf den Boden des Kunden und beschädigt ihn. Arbeiten an fremden Sachen und mögliche Tätigkeitsschäden müssen zur Police passen.
Nachbesserung der eigenen Arbeit
Ein Auftrag wurde mangelhaft ausgeführt und muss nochmals erledigt werden. Die Kosten der eigenen Nachbesserung sind von einem zusätzlichen Schaden an fremdem Eigentum zu unterscheiden.
Fiktive Beispiele zur Einordnung, keine Deckungszusagen. Entscheidend sind Schadenhergang, versicherte Tätigkeit, Police, Selbstbehalt und Bedingungen.
Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht
Was ist nicht automatisch versichert?
Schäden am eigenen Inventar, die Nachbesserung der eigenen Leistung und reine finanzielle Verluste ohne Personen- oder Sachschaden gehören nicht automatisch zur Betriebshaftpflicht. Auch bei bearbeiteten, gemieteten oder anvertrauten Sachen ist die konkrete Deckung zu prüfen.
Sind Mitarbeitende und Subunternehmen mitversichert?
Prüfen Sie, welche Personen und Tätigkeiten die Police einschliesst. Die Tätigkeit von Mitarbeitenden ist von der Haftung selbstständiger Subunternehmen zu unterscheiden. Nennen Sie uns deshalb auch ausgelagerte Arbeiten und zusätzliche Tätigkeiten.
Wie unterscheiden sich Versicherungssumme und Selbstbehalt?
Die Versicherungssumme begrenzt die Leistung im vereinbarten Umfang. Für einzelne Risiken können tiefere Teilbeträge gelten. Der Selbstbehalt ist der Anteil, den Sie bei einem gedeckten Schaden selbst tragen. Vergleichen Sie deshalb nicht nur die Jahresprämie.
Welche Angaben brauche ich für eine Offerte?
Hilfreich sind eine Beschreibung aller Tätigkeiten, Umsatz, Lohnsumme beziehungsweise Mitarbeitendenzahl, bisherige Schäden, gewünschter Beginn und bestehende Versicherungen. Erwähnen Sie Arbeiten im Ausland, fremde Sachen und Anforderungen Ihrer Auftraggeber. Für den ersten Kontakt genügt eine kurze Beschreibung im Formular.
Bin ich nach dem Absenden der Anfrage bereits versichert?
Nein. Das Formular dient der unverbindlichen Bedarfsklärung. Versicherer, Deckung, Prämie und Versicherungsbeginn müssen anschliessend verbindlich vereinbart werden. Umfang und mögliche Kosten unserer Beratung klären wir vor einer verbindlichen Beauftragung.








