Ihre Tätigkeit entscheidet über die Deckung
Schlüsselverlust und Schäden an bearbeiteten Oberflächen sollten anhand der tatsächlichen Betriebsabläufe und der Versicherungsbedingungen geprüft werden.
Praxisbeispiel – keine Deckungszusage
Bei einer Reinigung wird ein empfindlicher Natursteinboden durch ein ungeeignetes Mittel beschädigt. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt unter anderem von Haftung, vereinbarten Tätigkeiten, Ausschlüssen und Selbstbehalt ab.
Diese Punkte prüfen wir
Schlüssel und Zutrittsmedien. Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden. Schäden an gemieteten Räumen. Subunternehmen und Aushilfen.
Angaben für eine gezielte Offerte
Hilfreich sind: Objektarten, Reinigungsverfahren, Jahresumsatz und Umgang mit Schlüsseln. Bestehende Policen und Vorgaben Ihrer Auftraggeber besprechen wir anschliessend über einen vereinbarten Übermittlungsweg.
Mehr als eine Haftpflichtfrage
Mit Mitarbeitenden kommen KTG und UVG hinzu. Für eigene Geräte, Waren und Geschäftsräume ist eine separate Sach- oder technische Versicherung zu prüfen.



