Nicht jedes Startup braucht dasselbe Paket
Ein Coiffeursalon, eine IT-Firma und ein Produktionsbetrieb haben unterschiedliche Risiken. Wir beginnen mit Tätigkeit, Rechtsform, Personal, Kundenverträgen und geplanter Entwicklung.
Einzelfirma oder GmbH und AG?
Bei einer Einzelfirma hängt die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von der Anerkennung als selbstständig erwerbend ab. In einer GmbH oder AG angestellte Gründer werden grundsätzlich als Arbeitnehmende behandelt. Diese Unterscheidung beeinflusst insbesondere den Unfallschutz.
Vor dem ersten Auftrag
Prüfen Sie Haftpflichtnachweise, genaue Tätigkeiten, Vertragsanforderungen und Versicherungsbeginn. Versicherungsschutz entsteht nicht allein durch eine unverbindliche Offertanfrage.
Vor der ersten Anstellung
Klären Sie UVG-Zuständigkeit, Lohnfortzahlung, KTG und mögliche GAV-Vorgaben. Auch BVG-Pflichten sind anhand der geltenden Voraussetzungen zu prüfen.
Wenn Ihre Firma wächst
Neue Tätigkeiten, höhere Umsätze, zusätzliche Mitarbeitende, neue Maschinen und Auslandsaufträge sollten dem Versicherer gemeldet beziehungsweise in der Deckung überprüft werden.



