Ihre Tätigkeit entscheidet über die Deckung
Behandlungen, Produkte und Kunden im Salon sollten anhand der tatsächlichen Betriebsabläufe und der Versicherungsbedingungen geprüft werden.
Praxisbeispiel – keine Deckungszusage
Eine Kundin macht nach einer kosmetischen Behandlung einen Personenschaden geltend. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt unter anderem von Haftung, vereinbarten Tätigkeiten, Ausschlüssen und Selbstbehalt ab.
Diese Punkte prüfen wir
Genaue Behandlungsmethoden. Produkte und Verkauf. Gemietete Geschäftsräume. Abgrenzung zu medizinischen Behandlungen.
Angaben für eine gezielte Offerte
Hilfreich sind: Behandlungsliste, Qualifikationen, Geräte, Produktverkauf und Umsatz. Bestehende Policen und Vorgaben Ihrer Auftraggeber besprechen wir anschliessend über einen vereinbarten Übermittlungsweg.
Mehr als eine Haftpflichtfrage
Mit Mitarbeitenden kommen KTG und UVG hinzu. Für eigene Geräte, Waren und Geschäftsräume ist eine separate Sach- oder technische Versicherung zu prüfen.



