Ihre Tätigkeit entscheidet über die Deckung
Berufshaftpflicht und reine Vermögensschäden sollten anhand der tatsächlichen Betriebsabläufe und der Versicherungsbedingungen geprüft werden.
Praxisbeispiel – keine Deckungszusage
Ein Kunde verlangt Ersatz eines finanziellen Verlusts nach einer fehlerhaften IT-Beratung. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt unter anderem von Haftung, vereinbarten Tätigkeiten, Ausschlüssen und Selbstbehalt ab.
Diese Punkte prüfen wir
Reine Vermögensschäden. Leistungsbeschreibung und Verträge. Cyberrisiken separat prüfen. Auslandsmandate und geografische Grenzen.
Angaben für eine gezielte Offerte
Hilfreich sind: Dienstleistungen, Projektgrössen, Verträge, Kundengebiete und Umsatz. Bestehende Policen und Vorgaben Ihrer Auftraggeber besprechen wir anschliessend über einen vereinbarten Übermittlungsweg.
Mehr als eine Haftpflichtfrage
Mit Mitarbeitenden kommen KTG und UVG hinzu. Für eigene Geräte, Waren und Geschäftsräume ist eine separate Sach- oder technische Versicherung zu prüfen.



