Ihre Tätigkeit entscheidet über die Deckung
Tätigkeitsschäden, Leitungen und Arbeiten beim Kunden sollten anhand der tatsächlichen Betriebsabläufe und der Versicherungsbedingungen geprüft werden.
Praxisbeispiel – keine Deckungszusage
Bei Montagearbeiten wird eine bestehende Wasserleitung beschädigt. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt unter anderem von Haftung, vereinbarten Tätigkeiten, Ausschlüssen und Selbstbehalt ab.
Diese Punkte prüfen wir
Bearbeitung fremder Sachen. Leitungs- und Folgeschäden. Arbeiten auf fremden Grundstücken. Subunternehmen und vertragliche Haftung.
Angaben für eine gezielte Offerte
Hilfreich sind: Gewerke, Montagearbeiten, Subunternehmer, Umsatz und Lohnsumme. Bestehende Policen und Vorgaben Ihrer Auftraggeber besprechen wir anschliessend über einen vereinbarten Übermittlungsweg.
Mehr als eine Haftpflichtfrage
Mit Mitarbeitenden kommen KTG und UVG hinzu. Für eigene Geräte, Waren und Geschäftsräume ist eine separate Sach- oder technische Versicherung zu prüfen.



