Ihre Tätigkeit entscheidet über die Deckung
Gäste, Lebensmittel und externe Veranstaltungen sollten anhand der tatsächlichen Betriebsabläufe und der Versicherungsbedingungen geprüft werden.
Praxisbeispiel – keine Deckungszusage
Ein Gast stürzt im Restaurant und verlangt Schadenersatz. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt unter anderem von Haftung, vereinbarten Tätigkeiten, Ausschlüssen und Selbstbehalt ab.
Diese Punkte prüfen wir
Personenschäden bei Gästen. Produkte und Lebensmittel. Catering ausserhalb des Betriebs. Mieträume und Veranstaltungen.
Angaben für eine gezielte Offerte
Hilfreich sind: Betriebsart, Sitzplätze, Catering, Veranstaltungen und Umsatz. Bestehende Policen und Vorgaben Ihrer Auftraggeber besprechen wir anschliessend über einen vereinbarten Übermittlungsweg.
Mehr als eine Haftpflichtfrage
Mit Mitarbeitenden kommen KTG und UVG hinzu. Für eigene Geräte, Waren und Geschäftsräume ist eine separate Sach- oder technische Versicherung zu prüfen.



