Die Ausgangslage
Die Geschäftsführerin einer GmbH fällt länger aus. Entscheidend ist, ob sie korrekt in der versicherten Personengruppe erfasst ist.
Diese Vertragsfragen sind wichtig
Angestellte Inhaber einschliessen. Versicherte Lohnbestandteile. Eintritt und Austritt von Mitarbeitenden. Abstimmung mit Arbeitsverträgen.
Welche Informationen werden benötigt?
Für die erste Einordnung: Personengruppen, Lohnsumme, Inhaberlohn und bestehende Verträge. Keine Diagnosen oder persönlichen Gesundheitsangaben im Anfrageformular übermitteln.
Angebote sinnvoll vergleichen
Vergleichen Sie dieselbe Lohnbasis, denselben Leistungsumfang und dieselbe Wartefrist. Vorbehalte, Übertrittsrechte, Personengruppen und Meldefristen können wichtiger sein als eine kleine Prämiendifferenz.
Zusammenspiel mit UVG
Krankheit und Unfall werden getrennt geprüft. Bei Einzelfirmen ist der sozialversicherungsrechtliche Status entscheidend; angestellte Personen einer GmbH oder AG sind anders einzuordnen.



